• General_Effort@lemmy.world
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      3 days ago

      Schwer zu sagen. Traditionell ist Computer Vision ein Teilbereich von KI, was einen großen Teil der “normalen” Bildbearbeitung einschließt. Die Definition im Gesetz ist so gehalten, dass das alles abgedeckt wird. Aber das Gesetz wird natürlich von eher wenig kundigen Leuten ausgelegt, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Begriffe technisch korrekt verstanden werden.

      Ich hab noch mal nachgeschaut. “Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen[.]” Das automatische Ausschneiden könnte also unproblematisch sein, allerdings ist so eine satirische Bearbeitung kein Standard. Vielleicht meint “Standardbearbeitungen” nur solche, die von den KI-Systemen in Kameras bei jeder normalen Aufnahme gemacht werden.

        • General_Effort@lemmy.world
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          3 days ago

          KI-Gesetz/AI Act: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

          Die Kennzeichnungspflicht gilt erst ab August 2026. Sie gilt auch nur für Anbieter/Nutzer, wenn ich richtig verstehe. Die Inhalte zu verbreiten ist also legal, auch wenn man die Kennzeichnung entfernt. Das heißt, außer Satirikern und Memern werden nur manche Open-Source-Sachen ein Problem bekommen.

          • d_k_bo@feddit.org
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            3 days ago

            Ach so, ich war schon irritiert, weil ich mir dachte, dass ich es doch mitbekommen hätte, wenn da etwas in Kraft getreten wäre.