Ein Mann soll einer Bekannten K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um sexuelle Handlungen an ihr zu vollziehen. Eine rechtliche Definition der Tropfen ist dabei für das Strafmaß relevant. Nun hat der BGH ein vorheriges Urteil dazu gekippt.
Die wirkliche Frage ist, warum hier nicht automatisch 8.2 gilt. Eine Gabe von KO-Tropfen ist eine schwere körperliche Misshandlung und so Zeugs ist halt auch nicht vernünftig zu dosieren, wenn du weder das genaue Gewicht, irgendwelche Vorerkrankungen, sonstige Medikamenteneinnahmen kennst und auch kein ausgebildeter Narkosearzt bist. Das ist immer lebensgefährlich.
Die wirkliche Frage ist, warum hier nicht automatisch 8.2 gilt.
Wenn du das Urteil, statt dem das Urteil schlecht wiederkäuenden Bericht des Spiegels verlinkt und gelesen hättest, wüsstest du, dass sich der BGH das auch fragt und diese Frage sehr wenig subtil dem LG Dresden stellt. 😉
Die wirkliche Frage ist, warum hier nicht automatisch 8.2 gilt. Eine Gabe von KO-Tropfen ist eine schwere körperliche Misshandlung und so Zeugs ist halt auch nicht vernünftig zu dosieren, wenn du weder das genaue Gewicht, irgendwelche Vorerkrankungen, sonstige Medikamenteneinnahmen kennst und auch kein ausgebildeter Narkosearzt bist. Das ist immer lebensgefährlich.
Wenn du das Urteil, statt dem das Urteil schlecht wiederkäuenden Bericht des Spiegels verlinkt und gelesen hättest, wüsstest du, dass sich der BGH das auch fragt und diese Frage sehr wenig subtil dem LG Dresden stellt. 😉
Nicht der OP, wollte nur danke sagen! Bin gar nicht auf die Idee gekommen, das Urteil selber zu lesen, warum auch immer…