Drei Jahre und sechs Monate Haft - so lautete das Urteil des Landgerichts Zweibrücken wegen eines Unfalls mit zwei Toten bei Ludwigswinkel. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Definitionen von “mit etwas rechnen müssen”. Es bedeutet für mich “ich kann es nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen”. Und das kann ich insbesondere nicht wenn exakt das schon vorher mal passiert ist. Aber mal sehen, was überhaupt bei der Revision herauskommt.
Wir beide meinen schon das Gleiche. Der BGH will ja scheinbar “mehr”. Ich versuche ja rauszufinden, was das “mehr” sein soll, und interpretiere fröhlich rum und komme ja nur auf diese sinnlose Anforderung, die ich beschrieben habe.
Aber ja, bin mal gespannt was da rauskommt, hoffentlich hört man in ein paar Monaten davon. Jetzt bin ich voll in diese Entscheidung investiert, wo ich so viele Kommentare dazu abgesetzt habe 😅
Man fährt vorausschauend, also muss man mit Überholenden rechnen. Wenn man angemessen fährt, kann man meist auch reagieren (wenn der andere denn nicht zum Beispiel viel zu schnell ist). Schafft man es nicht zu reagieren bei eingehaltenen Limit (und nüchtern), war vermutlich auf der anderen Seite etwas faul, wie überhöhte Geschwindigkeit oder uneinsichtige Strecke. Dazu kommt dann noch der Zustand des Fahrers und seine Fahrweise, die ihm, meiner Meinung nach, die volle oder den Großteil der Schuld gibt.
Man fährt vorausschauend, also muss man mit Überholenden rechnen. Wenn man angemessen fährt, kann man meist auch reagieren (wenn der andere denn nicht zum Beispiel viel zu schnell ist). Schafft man es nicht zu reagieren bei eingehaltenen Limit (und nüchtern), war vermutlich auf der anderen Seite etwas faul, wie überhöhte Geschwindigkeit oder uneinsichtige Strecke. Dazu kommt dann noch der Zustand des Fahrers und seine Fahrweise, die ihm, meiner Meinung nach, die volle oder den Großteil der Schuld gibt.
Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Definitionen von “mit etwas rechnen müssen”. Es bedeutet für mich “ich kann es nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen”. Und das kann ich insbesondere nicht wenn exakt das schon vorher mal passiert ist. Aber mal sehen, was überhaupt bei der Revision herauskommt.
Wir beide meinen schon das Gleiche. Der BGH will ja scheinbar “mehr”. Ich versuche ja rauszufinden, was das “mehr” sein soll, und interpretiere fröhlich rum und komme ja nur auf diese sinnlose Anforderung, die ich beschrieben habe.
Aber ja, bin mal gespannt was da rauskommt, hoffentlich hört man in ein paar Monaten davon. Jetzt bin ich voll in diese Entscheidung investiert, wo ich so viele Kommentare dazu abgesetzt habe 😅
Sehe es auch ähnlich oder genauso
Man fährt vorausschauend, also muss man mit Überholenden rechnen. Wenn man angemessen fährt, kann man meist auch reagieren (wenn der andere denn nicht zum Beispiel viel zu schnell ist). Schafft man es nicht zu reagieren bei eingehaltenen Limit (und nüchtern), war vermutlich auf der anderen Seite etwas faul, wie überhöhte Geschwindigkeit oder uneinsichtige Strecke. Dazu kommt dann noch der Zustand des Fahrers und seine Fahrweise, die ihm, meiner Meinung nach, die volle oder den Großteil der Schuld gibt.
Wollte nur auch meinen Senf dazu geben.
Sehe es auch ähnlich oder genauso
Man fährt vorausschauend, also muss man mit Überholenden rechnen. Wenn man angemessen fährt, kann man meist auch reagieren (wenn der andere denn nicht zum Beispiel viel zu schnell ist). Schafft man es nicht zu reagieren bei eingehaltenen Limit (und nüchtern), war vermutlich auf der anderen Seite etwas faul, wie überhöhte Geschwindigkeit oder uneinsichtige Strecke. Dazu kommt dann noch der Zustand des Fahrers und seine Fahrweise, die ihm, meiner Meinung nach, die volle oder den Großteil der Schuld gibt.
Wollte nur auch meinen Senf dazu geben.