Ich weiß gar nicht, was die sich immer alle so einscheißen. Der Wachdienst kann mir bis zu dem Punkt, wo ich an der Kasse vorbeigehe rein gar nichts und wird entsprechend auch nichts machen außer mir beim einkaufen zuzuschauen, was mir herzlichst egal ist. Außerdem nehme ich für das bisschen, was ich kaufen wollte keinen Einkaufskorb sondern die Tasche meines Ziehübers.

  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    3 months ago

    Weder noch. Falsche Verdächtigung liegt erst vor, wenn jemand wider besseren Wissens Anzeige erstattet mit der Absicht, dass Behörden Verfahren oder andere Maßnahmen einleiten. (Bin kein Anwalt, steht aber so in §164 StGB.)

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      3 months ago

      Behörden Verfahren oder andere Maßnahmen einleiten

      Die Behörde Polizei leitet ja die Maßnahme Taschendurchsuchung ein. Der einzige offene Punkt ist mMn „wider besseren Wissens”. Da frage ich mich, ob (aus Sicht des Supermarktes) „ich habe keinen Hinweis” bereits „wider besseren Wissens” ist. Denn wenn das nicht der Fall wäre, dürfte ich jede x-beliebige Person einer y-beliebigen Straftat bezichtigen, denn ich weiß es ja nicht besser.